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    Fragen & Antworten

    Eine Investition ist eine Kapitalanlage. Im Privaten dient die Kapitalanlage dazu, (Zins-)Erträge aus der Geldanlage zu generieren.

    Im Unternehmen werden Investitionen getätigt, um den laufenden Geschäftsbetrieb zu betreiben und Gewinne zu generieren. Investiert wird in Immobilien, als auch in mobile Güter wie Büroausstattung, Fahrzeuge und Maschinen.

    Leasing bedeutet die Nutzungsüberlassung / Miete eines Objekts für die Dauer des vereinbarten Leasingvertrags. Der klassische Leasingvertrag hat eine fest vereinbarte Leasingdauer und einen Restwert (Teilamortisation) oder keinen Restwert (Vollamortisation) am Laufzeitende. Die Leasingrate wird in der Regel monatlich zzgl. Mehrwertsteuer gezahlt. Am Laufzeitende entscheidet der Kunde, ob er das Leasinggut übernimmt oder an die Leasinggesellschaft zurück gibt.

    Leasingnehmer können natürliche und juristische Personen sein, z.B. Ihre Firma. Dem Leasingnehmer werden vom Leasinggeber (Leasinggesellschaft) im Rahmen eines Leasingvertrages die Nutzungsrechte an dem Leasingobjekt eingeräumt. Die Nutzung ist zeitlich begrenzt auf die Leasingdauer und muss bezahlt werden (-> Leasingrate).

     

    Leasinggeber sind meistens die Hersteller oder Leasingesellschaften. Die meisten LeasingGesellschaften sind Tochter- oder Partnerunternehmen von Banken oder von Herstellern, z.B. Deutsche Leasing als Partnerunternehmen der Sparkassen.

    Im Grunde können alle mobilen Wirtschaftsgüter zum Leasingobjekt werden, die einen berechenbaren Wert haben und sich für eine gewisse Zeit nutzen lassen. LKW, PKW (z.B. auch Oldtimer), Busse, Freizeitgeräte (z.B. Fitnessgeräte, Solarien), Computer, Software, Medizintechnik, CNC-Maschinen, Fertigungsstraßen, Lokomotiven, Flugzeuge, Baumaschinen, Windräder, Land- und Forstmaschinen, etc. Sogar Pferde können geleast werden!

    Die größte Bedeutung in Deutschland haben Lastwagen, Transporter, Busse und Anhänger. Nahezu 70% aller Fahrzeuge, die auf Deutschlands Straßen unterwegs sind, sind geleast.

    Wir vermitteln auch Leasingverträge für ältere, gebrauchte Fahrzeuge und Maschinen. Das Alter beeinflusst die Laufzeit eines Leasingvertrags und eine Amortisation erfolgt schneller.

    Je nach wirtschaftlicher Nutzung und Aufwand erarbeiten wir mit Ihnen Ihren Bedürfnissen entsprechende Ratenverläufe. Wir bieten Ihnen sowohl degressive, lineare als auch saisonale Amortisationsmodelle an, selbstverständlich steuerlich optimiert.

    to lease = engl. mieten, pachten

    Die Leasingrate ist ein Nutzungsentgelt, um ein Leasingobjekt (Wirtschaftsgut) nutzen zu dürfen. Es ist eine Finanzierungsalternative, da ein Leasinggeber das Objekt anschafft und finanziert und dem Leasingnehmer zur Nutzung überlässt.

    In Deutschland gibt es ca. 1800 Leasinggesellschaften. Diese sind entweder herstellergebunden oder unabhängig. Die 200 größten Gesellschaften machen einen Umsatz von ca. 40 Milliarden Euro pro Jahr.

    Es gibt eine Vielzahl unterschiedlicher Leasingverträge. Zum Beispiel:

    • Restwertverträge:
      Der Restwertvertrag ist der gebräuchliste Leasingvertrag und kann damit als „Standard-Leasingvertrag“ bezeichnet werden.

     

    • Teilamortisationsverträge (TA):
      Der Leasingnehmer erhält nach Ablauf der Vertragslaufzeit ein Andienungsrecht, so hat er die Chance das Leasing-Objekt zu kaufen. Linearer oder degressiver Ratenverlauf, Sommer / Winterraten möglich, Kilometer-Vertrag (im weiteren Sinne)
      Bei TA-Verträgen sind die Leasingraten niedriger, da sie nur einen Teil der Kosten für das Leasinggut decken. Am Ende der Laufzeit steht also noch ein Restwert in den Büchern der Leasinggesellschaft. Im Anschluss an die Laufzeit gibt es zwei typische Möglichkeiten der Verwertung: Entweder dient die Leasinggesellschaft dem Leasingnehmer das Objekt zum kalkulierten Restwert an, oder sie verwertet das Objekt an einen Dritten.

     

    • Flex-Lease-Vertrag:
      kündbarer Leasingvertrag zu festgelegten Kündigungszeitpunkten. Vorsicht: Die Kunden vergessen häufig, den Vertrag rechtzeitig zu kündigen und zahlen dann mehr als notwendig.

     

    • Vollamortisationsverträge:
      Leasing – VA, vollamortisiert, linearer oder degressiver Ratenverlauf, Sommer/Winterraten möglich, Flex-Lease Vertrag (Kombination aus TA und VA Vertrag mit Kündigungsmöglichkeiten innerhalb der Laufzeit.
      Der Leasingnehmer trägt über die Vertragslaufzeit (Grundmietzeit) alle Kosten für Anschaffung und Refinanzierung, Service sowie einen Gewinnanteil des Leasinggebers. Mit Ende der Ratenzahlung ist das Leasingobjekt also vollständig bezahlt.

     

    • Kilometerverträge:
      Der Kilometervertrag sieht eine vorgeschriebene Laufleistung innerhalb eines festgelegten Zeitraumes vor. Wird von der Laufleistung abgewichen, so sind Mehr-/oder Minderkilometer am Laufzeitende zu entgelten. Kilometerverträge werden in der Regel, unabhängig von Lease Perfect, von Fahrzeugherstellern angeboten.

     

    • Laufzeit-Optionsverträge: Kündbarer Vertrag
      Bei dieser Vertragsvariante kann der Leasingnehmer zu vertraglich fest vereinbarten Zeitpunkten kündigen, sobald 40 Prozent der „betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer“ abgelaufen sind. Wenn Sie sich eine Verlängerungs- beziehungsweise Kaufoptionen offen halten möchten – ist dieser Vertragstyp die beste Alternative für Sie.

     

    Ihre Optionen sind vielfältig – lassen Sie sich von der Leasingagentur Lease Perfect beraten und wählen Sie die für Ihr Unternehmen und für Ihr Investitionsvorhaben günstigste Leasing- oder Mietkauf-Finanzierungsform.

    Ein Mietkaufvertrag ist grundsätzlich inhaltlich wie ein Leasingvertrag ausgestaltet (insbesondere also auch in Bezug auf die Haftung bei Sachmängeln sowie hinsichtlich der Gefahrtragung bei Verlust oder Beschädigung der Sache) – sieht aber im Gegensatz zu den Leasingverträgen einen automatischen Eigentumsübergang des Mietkaufobjektes am Ende der Vertragslaufzeit auf den Mietkäufer vor.

    Der Restwert ist der im Leasing-Vertrag festgelegte Wert des Objekts nach Ablauf der Leasing-Zeit. Der Restwert muss nicht zwingend mit dem tatsächlichem Wert des Objekts nach Leasing-Ende übereinstimmen. Leasing-Verträge mit Restwert werden auch als Teilamortisations-Verträge bezeichnet.

     

    Eine Anzahlung ist der Teil des Eigenkapitals, der in eine Finanzierung fließt. Diese kann unterschiedlich hoch sein und verringert den Bedarf des Fremdkapitals bzw. der gewünschten Finanzierungssumme. Mit der Anzahlung verringert die Leasinggesellschaft ihr Risiko. Ist die Bonität also nicht optimal, wird die Leasinggesellschaft eine höhere Anzahlung verlangen.

     
    • Ihre Liquidität bleibt erhalten und Sie gewinnen finanzielle Unabhängigkeit, da Sie kein Eigenkapital binden.
    • Eigenkapital wird nicht oder nur in Form von Anzahlungen benötigt.
    • Sie schonen Ihre finanziellen Mittel und Ihre Kreditlinien bei der Hausbank.
    • Sie bauen Ihren Fahrzeug- oder Maschinenbestand auf oder erweitern ihn relativ flexibel
    • Leasing ist bilanzneutral
    • Leasing-Raten sind steuerlich voll absetzbar
    • Neue Anforderungen / neue Kunden können schnell bedient werden
    • Sie halten Ihren Fuhrpark / Maschinenpark auf dem neuesten Stand der Technik
    • So minimieren sich Reparatur- und Wartungskosten
    • neuere Fahrzeuge / Maschinen machen bei Ihren Kunden einen besseren Eindruck
    • Das Leasing kann herstellerunabhängig erfolgen, fordern Sie ein Angebot bei uns an!

    Anhand des Bonitätsindex der Creditreform bewerten Banken und Finanzierungsgesellschaften die Kreditwürdigkeit des Unternehmens. Die Kosten der Finanzierung hängen maßgeblich vom Risiko ab, dass die Finanzierungsgesellschaft bzw. die Bank eingehen muss. Je besser der Bonitätsindex und je geringer damit das Risiko für das finanzierende Geldinstitut, desto besser die Konditionen für den Kunden. Der Creditreform-Bonitätsindex ist also wichtig und sollte nicht unterschätzt werden!

     

    Je besser Ihr Creditreform Index (Punktwert) desto einfacher ist die Vermittlung einer günstigen Leasing-Finanzierung. Die Creditreformauskunft ist mittlerweile die anerkannteste und am häufigsten genutzte Auskunftei der Leasinggesellschaften. In der Creditreform-Auskunft werden alle wichtigen Informationen über Bonität, Finanzen, Struktur und wirtschaftliches Umfeld eines Unternehmens veröffentlich und mit Hilfe von Branchenkennzahlen beurteilt. Dadurch entsteht ein Ranking aus Ihren Unternehmenszahlen (intern) und Branchenkennzahlen (extern).

     

    Vermeiden Sie unbedingt Rücklastschriften und zahlen Sie Ihre Rechnungen pünktlich! Negative Zahlungserfahrungen bedingen zwingend einen schlechten Bonitätsindex, der nicht so schnell wieder zu verbessern ist. Benötigen Sie dann eine Finanzierung, können Sie schnell in eine Zwangslage geraten, eine dringend notwendige Investition kann nicht oder nur zu sehr nachteiligen Bedingungen finanziert werden.

     

    Die genaue Merkmalszusammensetzung und die Gewichtung der einzelnen Merkmale variiert je nach Unternehmensform. Im Detail fließen folgende Merkmale in die Bonitätsbewertung mit ein:

    • Krediturteil
    • Zahlungsweise
    • Jahresabschlussdaten
    • Branchenrisiko
    • Unternehmensentwicklung
    • Umsatz
    • Rechtsform
    • Unternehmensalter
    • Regionenrisiko
    • Auftragslage
    • Kapital
    • Erfahrung Management
    • Anzahl Mitarbeiter
    • Relation Umsatz / Mitarbeiter
    • Relation Kapital / Umsatz

     

    http://www.creditreform.de/info-center/qualitaetsfaktoren/creditreform-bonitaetsindex.html

     

    Unsere Empfehlung ist, Unterlagen und Bilanzen, die den Punktwert verbessern können, stets unaufgefordert Ihrer zuständigen Creditreform-Niederlassung zur Verfügung zu stellen. Die Daten werden dann analysiert und in den Informationsbestand aufgenommen.

    Machen Sie sich diese Arbeit nicht erst dann, wenn Sie eine Finanzierung benötigen, sondern dann, wenn Ihnen relevante Informationen vorliegen, die den Punktwert verbessern können.

    Fordern Sie eine Creditreform-Eigenauskunft über Ihr Unternehmen an:

    https://www.creditreform.de/mitgliedschaft/online-services/eigenauskunft.html

    So wissen Sie, was Geschäftspartner, Banken etc. über Sie sehen und wie Sie bewertet werden! Sollte der Bonitätswert in Ihren Augen nicht stimmen, können Sie Einfluss nehmen!

     

    Wir helfen Ihnen, Ihren Creditreform-Index zu verbessern!

    Sollte sich Ihr Bonitätsindex bei der Creditreform als nicht optimal erweisen, prüfen wir, ob der vergebene Punktwert möglicherweise noch zu verbessern ist. Mit Ihrer Legitimation reichen wir ggf. Unterlagen nach und klären mit unseren persönlichen Ansprechpartnern bei der Creditreform Lösungsmöglichkeiten.

    Die Bankauskunft wird in der Regel von jeder Leasinggesellschaft gewünscht, da es die aktuelle Wirtschaftlichkeit Ihres Unternehmens darstellt. In der Auskunft wird mitgeteilt, wie lange Sie Kunde des Kreditinstitutes sind. Zudem beinhalten Bankauskünfte allgemein gehaltene Feststellungen und Bemerkungen über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden, seine Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit. Betragsmäßige Angaben über Kontostände, Sparguthaben, Depot- oder sonstige dem Kreditinstitut anvertraute Vermögenswerte sowie Kreditinanspruchnahmen werden nicht gemacht.

     

    Die Schufa beinhaltet eine Übersicht der kreditrelevanten Informationen eines Antragstellers.

    In der Auskunft ist zusammengestellt, welche Informationen über Sie bei der SCHUFA vorliegen. Neben Name, Vorname, Geburtsdatum und Geburtsort, aktuellen und früheren Anschriften, finden sich in der Regel Informationen, die von Vertragspartnern gemeldet wurden, so z.B.:

    • Kredit- oder Leasingvertrag mit Betrag und Laufzeit sowie eventueller vorzeitiger Erledigung
    • Eröffnung eines Girokontos, Ausgabe einer Kreditkarte
    • Einrichtung eines Telekommunikationskontos
    • Kundenkonten beim Handel

     

    Eventuell sind auch von Verträgen abweichende Verhalten aufgeführt wie beispielsweise:

    • Forderungen, die fällig, angemahnt und nicht bestritten sind
    • Forderungen nach gerichtlicher Entscheidung und deren Erledigung

     

    Missbrauch eines Giro- oder Kreditkontos nach Nutzungsverbot:

    • Außerdem sind möglicherweise Angaben aus öffentlichen Verzeichnissen und amtlichen Bekanntmachungen aufgenommen. Dazu gehören unter anderem:
    • Eintragungen gemäß § 882c Abs. 1 Nr.- 1 – 3 ZPO
    • Eidesstattliche Versicherung, Haftbefehl zur Erzwingung von Eidesstattlichen Versicherungen nach der bis zum 1. Januar 2013 geltenden Rechtslage
    • Eröffnung eines privaten Insolvenzverfahrens
    • Abweisung und Einstellung des Verbraucher – Insolvenzverfahrens mangels Masse
     

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